Leitfaden · Deutschland

EPR-Pflichten in Deutschland: LUCID, Stiftung EAR & Batterien

Wer in Deutschland online verkauft — ob aus Hamburg oder aus dem Ausland — muss sich um drei Register kümmern: Verpackung, Elektrogeräte und Batterien. Dieser Leitfaden erklärt, was ab dem ersten Paket gilt, was Amazon prüft und was 2026 neu ist.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Informations­angebot, keine Rechtsberatung

BereichRegister / StellePflicht abWichtigste Frist
Verpackung (VerpackG)LUCID — Zentrale Stelle Verpackungsregister + duales SystemErstem Paket, keine MindestmengeJahresmeldung bis 31. Januar
Elektrogeräte (ElektroG / WEEE)Stiftung EARErstem Verkauf, keine MengenschwelleRegistrierung vor Marktstart
Batterien (EU 2023/1542 + BattDG)Stiftung EAR + zugelassene Hersteller­verantwortungs-Organisation18. Aug 2025 (auch eingebaute Batterien)PRO-Beitritt ab 2026; Batteriepass Feb 2027

1. Verpackung: LUCID und das duale System

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft jeden, der gewerblich befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt — auch Kleinsthändler und ausländische Onlineshops. Es gibt keine Bagatellgrenze. Zwei getrennte Pflichten:

Erst ab großen Mengen (80 t Glas / 50 t Papier / 30 t sonstige Materialien pro Jahr) kommt die Vollständigkeitserklärung hinzu — für die meisten Onlinehändler irrelevant.

Risiko: Verkauf ohne Registrierung ist verboten. Es drohen Bußgelder bis 200.000 €, Vertriebsverbote und — eine deutsche Besonderheit — kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber. Amazon sperrt Angebote ohne LUCID-Nummer seit Juli 2022.

2. Elektrogeräte: WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR

Wer Elektro- oder Elektronikgeräte verkauft — vom Ladekabel bis zur Stehlampe — braucht vor dem ersten Verkauf eine Registrierung bei der Stiftung EAR mit eigener WEEE-Reg.-Nr. je Geräteart und Marke. Auch hier gilt: keine Mengenschwelle.

3. Batterien: Neues Recht seit 2025/2026

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 gilt seit dem 18. August 2025 — ausdrücklich auch für in Produkte eingebaute Batterien. Wer also z. B. Bluetooth-Kopfhörer oder Akku-Werkzeuge verkauft, ist Batterie-Hersteller im Sinne des Gesetzes.

In Deutschland setzt das BattDG (in Kraft seit 7. Oktober 2025) die Verordnung um: Registrierung bei der Stiftung EAR in fünf Batteriekategorien, und für Geräte- und LV-Batterien ab 1. Januar 2026 zusätzlich der Beitritt zu einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung. Ab Februar 2027 brauchen EV- und Industriebatterien über 2 kWh einen digitalen Batteriepass.

4. Was Marktplätze prüfen (Amazon, eBay, Kaufland …)

Deutsche Marktplätze müssen die Registrierungen ihrer Händler prüfen und nicht registrierte Verkäufer sperren (§ 7 Abs. 7 VerpackG seit Juli 2022, § 6 Abs. 2 ElektroG seit Januar 2023). In der Praxis heißt das: Ohne gültige LUCID-Nummer und ggf. WEEE-Reg.-Nr. im Seller Central werden Listings deaktiviert — unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen sitzt.

5. Verkauf ins EU-Ausland: Die deutsche Registrierung reicht nicht

EPR ist streng territorial. Ein Händler aus Köln, der auch nach Frankreich, Österreich oder Polen liefert, braucht in jedem Zielland eine eigene Registrierung (z. B. CITEO in Frankreich). Ab dem 12. August 2026 schreibt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR 2025/40) die Registrierung pro Mitgliedstaat EU-weit vor — inklusive der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten einen Bevollmächtigten zu benennen. Ein zentrales EU-Register gibt es weiterhin nicht.

Einige Länder entlasten kleine Mengen: Die Niederlande befreien unter 50.000 kg Verpackung/Jahr von Gebühren und Meldungen, Frankreich bietet unter 10.000 Einheiten/Jahr eine Pauschale von ca. 80 €. Registrieren müssen Sie sich trotzdem fast überall.

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Häufige Fragen

Brauche ich LUCID auch bei wenigen Paketen im Monat?

Ja. Das VerpackG kennt keine Mindestmenge — Registrierung und Systembeteiligung gelten ab dem ersten Paket. Für Kleinstmengen bieten duale Systeme günstige Pauschaltarife.

Was passiert ohne Registrierung auf Amazon?

Amazon sperrt Angebote ohne LUCID-Nummer (seit Juli 2022) und ohne WEEE-Reg.-Nr. (seit Januar 2023). Zusätzlich drohen Bußgelder bis 200.000 € und Abmahnungen.

Gelten die Batterie-Pflichten auch für eingebaute Akkus?

Ja — die EU-Verordnung 2023/1542 erfasst seit August 2025 ausdrücklich auch Batterien, die in Produkten stecken. Registrierung in Deutschland bei der Stiftung EAR, ab 2026 zusätzlich PRO-Beitritt nach dem BattDG.

Ich sitze außerhalb der EU — kann ich mich selbst registrieren?

Für Elektrogeräte und Batterien brauchen Händler ohne deutsche Niederlassung einen Bevollmächtigten. Ein EU-Vorschlag zur Lockerung der Bevollmächtigten-Pflichten betrifft nur EU-Unternehmen und ist nicht in Kraft.

Reicht meine deutsche Registrierung für ganz Europa?

Nein — jedes EU-Land verlangt eine eigene Registrierung. Die PPWR harmonisiert ab dem 12. August 2026 die Anforderungen, ersetzt aber die nationalen Register nicht.

Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand August 2026. Rechtslage kann sich ändern — dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung.